Solltest du Fragen haben, dann schreibe mir jederzeit gerne eine E-Mail an: info@ratgeber-stiftung.de
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Eine Stiftung ist eine Organisation, die unabhängig von den Personen, die sie gegründet haben, handelt. Der Zweck einer Stiftung kann entweder darin bestehen, etwas Gutes für die Gesellschaft zu tun oder auch etwas, das für bestimmte Menschen von Nutzen ist.
Da man bei einer Spende an eine gemeinnützige Stiftung maximal 50 Prozent des Betrages an Steuern zurückerhält, obwohl man eine Summe zu 100 Prozent eingezahlt hat, fragt man sich, was der Nutzen ist. Bei der Gründung einer Familienstiftung ist gar die gesamte Summe weg und es gibt nicht einmal eine Spendenquittung dafür. Dennoch lässt sich mit einer Stiftung Geld sparen.
Im Prinzip hat der Tod des Stifters zunächst keinerlei juristischen Einfluss auf die Stiftung. Es wird weder Erbschaftssteuer fällig, noch gibt es durch das Ableben negative Auswirkungen für die Stiftung. Auch findet keine Unternehmens- oder Vermögensbewertung statt.
Eine rechtsfähige Stiftung verkörpert sich selbst, benötigt eine Anerkennung von der Stiftungsaufsicht und wird steuerlich sowie juristisch als eigene Persönlichkeit wahrgenommen. Das bedeutet, sie hat eine eigene, ladungsfähige Anschrift und kann auch verklagt werden.